Die Voraussetzung: ein ärztliches Rezept
Grundlage ist eine Verordnung deiner Ärztin oder deines Arztes. Ausgestellt wird sie meist von der Hausärztin, der Dermatologin oder der behandelnden Onkologin — je nachdem, was den Haarverlust verursacht.
Auf dem Rezept sollte „Kopfhaarersatz“ stehen sowie die zugrunde liegende Diagnose. Wenn du unsicher bist, wie das formuliert sein muss: Sprich uns vorher an, wir sagen dir, worauf zu achten ist.
Was die Kasse übernimmt — und was nicht
Gesetzliche Krankenkassen zahlen einen Festbetrag. Der ist je nach Kasse unterschiedlich hoch und deckt eine funktionale Grundversorgung ab, nicht jede Ausführung. Was darüber hinausgeht — höherwertiges Echthaar, aufwendige Monturen, besondere Anpassungen — trägst du selbst.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regeln das nach Vertrag. Hier lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine kurze Nachfrage vor dem Kauf.
Wichtig und oft überraschend: Wer zuerst kauft und danach einreicht, bleibt im Zweifel auf den Kosten sitzen. Der Kostenvoranschlag muss vor dem Kauf bei der Kasse sein.
Der Ablauf in fünf Schritten
So läuft es in der Praxis üblicherweise ab:
- Rezept über „Kopfhaarersatz“ bei der behandelnden Ärztin oder dem Arzt holen.
- Beratungstermin bei uns — Auswahl, Anprobe und Festlegung der passenden Lösung.
- Wir erstellen den Kostenvoranschlag und reichen ihn mit dem Rezept bei deiner Krankenkasse ein.
- Die Kasse prüft und erteilt die Kostenzusage. Das dauert meist einige Tage bis wenige Wochen.
- Nach der Zusage wird angefertigt und angepasst. Abgerechnet wird direkt mit der Kasse, du zahlst nur die Differenz und die gesetzliche Zuzahlung.
Was wir dabei übernehmen
Den Kostenvoranschlag, die Einreichung und die Kommunikation mit der Kasse machen wir. Das ist Routine für uns und für dich in einer ohnehin belastenden Situation eine Sache weniger.
Wenn die Kasse ablehnt oder weniger bewilligt als erwartet, besprechen wir mit dir die Möglichkeiten — vom Widerspruch bis zur Anpassung der Ausführung an das bewilligte Budget.
Wenn kein Rezept möglich ist
Nicht jeder Haarverlust ist verordnungsfähig. Bei anlagebedingtem, altersbedingtem oder rein kosmetisch begründetem Haarverlust beteiligt sich die gesetzliche Kasse in der Regel nicht.
Auch dann gibt es gute Lösungen — sie werden nur privat getragen. Wir sagen dir im Gespräch offen, in welche Kategorie dein Fall fällt, statt Erwartungen zu wecken, die sich nicht halten lassen.